Gründung der FamiKi-Stiftung Lohmar:
Die FamiKi-Stiftung Lohmar wurde 2018 auf Wunsch eines Lohmarer Ehepaars, das nachhaltig Lohmarer Familien fördern wollte, von der Stadt Lohmar
(Stiftungsgeberin) und der Bürgerstiftung Lohmar (Stiftungsnehmerin) als unselbstständige Stiftung in der Verwaltung der Bürgerstiftung Lohmar gegründet.
Stiftungskapital:
Das Lohmarer Ehepaar hatte in seinem gemeinschaftlichen Testament verfügt, dass ihr Vermögen nach dem Ableben des/der Längstlebenden in eine Lohmarer Stiftung überführt werden sollte. Der Nachlass bildet das Stiftungskapital der FamiKi-Stiftung Lohmar.
Ziele der Stiftung:
Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sollen jährlich wechselnde, wirtschaftlich hilfebedürftige Lohmarer Familien durch Einmalzahlungen finanziell unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen die Familien eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation erfahren.
Rechtsform der Stiftung
Die FamiKi-Stiftung Lohmar ist eine unselbstständige Stiftung.
Verwaltung der Stiftung:
Die Bürgerstiftung Lohmar übernimmt die Verwaltung der FamiKi-Stiftung Lohmar und vertritt die FamiKi-Stiftung Lohmar im Rechts- und Geschäftsverkehr.
Die Bürgerstiftung Lohmar verwaltet das Vermögen als wirtschaftliches Sondervermögen getrennt von ihrem übrigen Vermögen.
Sie führt die Geschäfte der FamiKi-Stiftung Lohmar mit kaufmännischer Sorgfalt und legt das Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung an.
Antragsberechtigung:
Anträge auf Unterstützung können alle Lohmarer Familien stellen, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Abgabenordnung sind und die Fördervoraussetzungen nach den Förderrichtlinien der FamiKi-Stiftung Lohmar erfüllen.
Vorschlagsberechtigung
Fachkräfte aus Lohmarer bzw. für Lohmar zuständigen Kitas, Ogatas und Schulen, Kinder und Jugendeinrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Wohlfahrtsverbänden sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung Lohmar und des Jobcenters Siegburg können Familien für eine Förderung durch die FamiKi-Stiftung Lohmar vorschlagen.
Förderrichtlinien
Die Voraussetzungen für eine Förderung durch die FamiKi-Stiftung Lohmar wurden von dem Lohmarer Ehepaar in deren Testament vorgegeben und in die Förderrichtlinien der Stiftung aufgenommen.
Antragsstelle:
Die Anträge können an die „FamiKi-Stiftung Lohmar, Auf der Hardt 55, 53797 Lohmar“ oder per Mail an info@buergerstiftunglohmar.de gestellt werden.