FamiKi-
S t i f t u n g
Ein Herz für Familien mit Kindern!
Ziele der Stiftung
Antragsberechtigung
Vorschlagsberechtigung
Antragsstelle
Förderrichtlinien
Fördertopf & Ausschüttungsbeträge
Entscheidungsgremium
Gründung und Rechtsform
Verwaltung der Stiftung

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Hier finden Sie alle Infos rund um unsere FamiKi-Stiftung im PDF-Format.

Antragsformular
FamiKi
299,7 kB

Förderrichtlinien
Stand 01.09.2024
1,1 MB

Anlage
zu Förderrichtlinien (§ 53 AO)
263,2 kB

Satzung
der FamiKi-Stiftung
778,9 kB
Aktuelles aus der FamiKi-Stiftung
FamiKi fördert hilfebedürftige Familien
FamiKi-Stiftung hilft drei Familien
FamiKi fördert hilfebedürftige Familien
FamiKi hilft vier Familien
FamiKi fördert hilfebedürftige Familien
Fördertopf und Ausschüttungsbeträge
Der Fördertopf füllt sich jedes Jahr neu durch die Zinsen und Erträge aus dem Stiftungskapital. Das Stiftungskapital selbst darf nicht ausgeschüttet werden.
Seit der Gründung der Stiftung in 2018 waren jährlich durchschnittlich rd. 13.000 Euro in dem Fördertopf.
Das Geld wird jeweils an mindestens zwei, maximal fünf Familien ausgeschüttet. Dabei erfolgt keine gleichmäßige Aufteilung der Beträge auf die Familien, vielmehr richtet sich der Betrag nach der Größe der Not.
Ziele der Stiftung
Die Stiftung will die wirtschaftliche Not von Familien mit Kindern durch Einmalzahlungen ein wenig mildern. Mit dem Geld sollen die Familien die Möglichkeiten bekommen, die von den Sozialleistungen nicht abgedeckt sind. Dies können z.B. Maßnahmen zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit aller Familienmitglieder oder die Teilnahme an Kultur-, Sport- oder Bildungsangeboten für Kinder sein.
Entscheidungsgremium
Über die Anträge und die Höhe der jeweiligen Förderungen entscheidet ein Auswahlgremium. Mitglieder sind der/die jeweils amtierende Bürgermeister/-in, einer/einem dem Rat der Stadt Lohmar angehörenden Fraktionsvorsitzender/-n und einem Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung Lohmar.
Gründung und Rechtsform
Die FamiKi-Stiftung Lohmar wurde 2018 auf Wunsch eines wohlhabenden Ehepaars aus Lohmar gegründet. Selbst kinderlos wollten sie nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen anderen Familien mit Kindern in wirtschaftlicher Not ein wenig unter die Arme greifen.
So gründeten die Stadt Lohmar und die Bürgerstiftung Lohmar gemeinsam die FamiKi-Stiftung Lohmar als unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Lohmar.
Verwaltung der Stiftung
Die Bürgerstiftung Lohmar übernimmt die Verwaltung der FamiKi-Stiftung Lohmar und vertritt die FamiKi-Stiftung Lohmar im Rechts- und Geschäftsverkehr.
Die Bürgerstiftung Lohmar verwaltet das Vermögen als wirtschaftliches Sondervermögen getrennt von ihrem übrigen Vermögen.
Sie führt die Geschäfte der FamiKi-Stiftung Lohmar mit kaufmännischer Sorgfalt und legt das Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Geschäftsführung einer Stiftung an.
Antragsberechtigung
Anträge auf Unterstützung können alle Lohmarer Familien stellen, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Abgabenordnung sind und die Voraussetzungen nach den Förderrichtlinien der FamiKi-Stiftung Lohmar erfüllen.
Vorschlagsberechtigung
Fachkräfte aus Lohmarer bzw. für Lohmar zuständigen Kitas, Ogatas und Schulen, Kinder und Jugendeinrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Wohlfahrtsverbände sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung Lohmar und des Jobcenters Siegburg können Familien für eine Förderung durch die FamiKi-Stiftung Lohmar vorschlagen.
Förderrichtlinien
In den Richtlinien für die Förderungen durch die FamiKi-Stiftung wird ausgeführt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine finanzielle Unterstützung an eine Familie ausgezahlt werden kann.
Die Kriterien wurden von dem Ehepaar, das der Stiftung das Stiftungskapital zur Verfügung gestellt hat, im Testament festgelegt.
Antragsstelle
Die Anträge können an die „FamiKi-Stiftung Lohmar, Auf der Hardt 55, 53797 Lohmar“ oder per Mail an info@buergerstiftunglohmar.de gestellt werden.