Stiftung gründen
Gutes, das bleibt.
Mit Ihrer Stiftung!
Sie möchten sich mit einer eigenen Stiftung für die schöne Stadt Lohmar und ihre Bürgerinnen und Bürger einbringen?
Gutes, das bleibt! Mit Ihrer Stiftung! In Lohmar! Für Lohmar!
Eigene Stiftung gründen
Sie fördern, was Ihnen am Herzen liegt
Sie möchten nachhaltig in und für Lohmar wirken? Sie möchten fördern, was Ihnen persönlich besonders am Herzen liegt? Unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar haben Sie alle Möglichkeiten Ihre Vorstellungen und Ziele umzusetzen.
Gemeinnützige Förderungen
Sie können die Förderzwecke für Ihre Stiftung breit fächern und z.B. in den gleichen Bereichen aktiv werden, in denen sich auch die BürgerStiftungLohmar engagiert:
Wir setzen uns besonders für die Lohmarer Kinder und Jugendlichen sowie die Seniorinnen und Senioren ein. Themenfelder sind: Bildung, Erziehung, Kultur, Sport, Brauchtumspflege, Heimatgedanke sowie Denkmalpflege, Völkerverständigung, Natur- und Umweltschutz, Tierschutz und Wohlfahrtspflege.
Sie können Ihre Förderungen aber natürlich auch auf einzelne Bereiche wie z.B. die Förderung der Kinder und Jugendlichen oder die Kulturförderung beschränken.
Mildtätige Förderungen und sonstige
In einer Treuhandstiftung können Sie auch mildtätig agieren oder andere gemeinnützige Förderzwecke als die der BürgerStiftungLohmar unterstützen. Nähere Informationen dazu finden Sie in dieser Broschüre unter Treuhandstiftung.
Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen
Wichtig ist, dass Sie sich vor der Errichtung Ihrer Stiftung entscheiden, ob Sie die von Ihnen gewünschten Förderzwecke eng eingrenzen möchten, um sicherzustellen, dass alle Mittel nur einem ganz bestimmten Zweck, wie z.B. dem Tierschutz, zugutekommen oder ob Sie die Förderzwecke lieber weit fassen, um ggf. flexibel auf künftige Entwicklungen reagieren zu können.
Hilfreicher Hinweis: Sie müssen nicht alle Förderzwecke Ihrer Stiftung bedienen, aber sie können keine Bereiche fördern, die Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung nicht berücksichtigt haben.
Ihre Möglichkeiten zur Stiftungsgründung
Sie können für Ihr Vermögen einen Stiftungsfonds errichten, eine treuhänderische Stiftung gründen oder mit einer Zustiftung das Stiftungskapital der BügerStiftungLohmar oder einer unter ihrem Dach geführten Stiftung aufstocken und so die Zinsen und Erträge für zusätzliche Projekte und Förderungen erhöhen.
Stiftungsfonds
Unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar können Sie Ihre Stiftung als Stiftungsfonds gründen:
- Rechtsform: Bei der Errichtung Ihrer Stiftung als Stiftungsfonds handelt es sich rechtlich um eine zweckgebundene Zustiftung an die BürgerStiftungLohmar.
- Stiftungsfondsvereinbarung: Für die Errichtung Ihrer Stiftung schließen Sie eine Stiftungsfondsvereinbarung mit der BürgerStiftungLohmar ab, in der die wesentlichen Vertragsinhalte, wie die Zweckauflagen, Gemeinnützigkeit und die Verwendung der Erträge, geregelt werden.
- Mitglied der Stifterversammlung der BürgerStiftungLohmar: Da der Stiftungsfonds eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungskaptal der BürgerStiftungLohmar ist, werden Sie Mitglied in deren Stifterversammlung und können alle Bereiche aktiv mitgestalten.
- Stiftungskapital und Erträge: Das Vermögen des Stiftungsfonds verschmilzt mit dem Vermögen der BürgerStiftungLohmar, es wird aber buchhalterisch separat geführt. Das bedeutet, dass die mit dem Vermögen des Stiftungsfonds erwirtschafteten Zinsen und sonstigen Erträge ausschließlich für die Zwecke Ihrer „eigenen“ Stiftung ausgegeben werden dürfen.
- Mindestbetrag für Ihre Stiftung als Stiftungsfonds: Für die Errichtung einer Stiftung als Stiftungsfonds sind i.d.R. finanzielle Mittel von mind. 250.000 Euro oder andere Vermögenswerte in gleicher Höhe erforderlich.
- Zusätzliche Spenden sichern die Handlungsfähigkeit Ihrer Stiftung: Sie können mit Ihrer Stiftung Ihre Herzensangelegenheiten nur fördern, wenn Sie aus dem Stiftungskapital ausreichende Zinsen und sonstigen Erträge erwirtschaften oder in jedem Jahr selbst weitere Beträge für Förderungen spenden bzw. zusätzliche Spenden einwerben.
Treuhänderische Stiftung
Statt eines Stiftungsfonds können Sie auch eine Treuhandstiftung unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar errichten. Da der Verwaltungsaufwand bei einer Treuhandstiftung jedoch deutlich höher ist als bei einem Stiftungsfonds, sollte diese Stiftungsform nur in Ausnahmefällen gewählt werden.
- Rechtsform: Die treuhänderische Stiftung wird auch unselbstständige Stiftung genannt. Rechtlich ist sie eine Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das bedeutet, dass sie im Rechtsverkehr von ihrer Treuhänderin bzw. ihrem Treuhänder vertreten wird. Die BürgerStiftungLohmar übernimmt die Treuhänderschaft.
- Treuhandvertrag, Satzung, Jahresabschluss: Die Treuhandstiftung wird mit einem Treuhandvertrag errichtet. Hier werden alle wichtigen Punkte wie Zweckauflagen, Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit und Verwendung der Erträge geregelt.
Neben dem Treuhandvertrag wird eine Satzung erstellt. Die Treuhandstiftung erhält eine eigene Steuernummer beim Finanzamt. Es müssen in jedem Jahr ein Tätigkeitsbericht und ein Jahresabschluss erstellt werden, die dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen sind.
Die treuhänderische Stiftung ist völlig separat von der BürgerStiftungLohmar, insoweit werden Sie bei der Gründung einer Treuhandstiftung nicht Mitglied der Stifterversammlung der BürgerStiftungLohmar.
- Stiftungskapital und Erträge: Das Stiftungskaptal bleibt von dem Stiftungskapital der BürgerStiftungLohmar getrennt, so dass gemeinsame Vermögensanlagen und anschließende prozentuale Aufteilung der Zinsen und sonstigen Erträge nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass das Stiftungskapital Ihrer Stiftung in einem separaten Depot mit entsprechenden Depotkosten angelegt werden muss. Die Zinsen und sonstigen Erträge fließen dem vereinbarten Zweck zu.
- Mindestbetrag für das Stiftungskapital Ihrer Treuhandstiftung: Für die Errichtung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar sind i.d.R. finanzielle Mittel von mind. 400.000 Euro oder andere Vermögenswerte in gleicher Höhe erforderlich.
- Zusätzliche Spenden sichern die Handlungsfähigkeit Ihrer Stiftung: Sie können mit Ihrer Stiftung Ihre Herzensangelegenheiten nur fördern, wenn Sie aus dem Stiftungskapital ausreichende Zinsen und Erträge erwirtschaften oder in jedem Jahr selbst weitere Beträge für Förderungen spenden bzw. zusätzliche Spenden einwerben.
Zustiften als Alternative zur eigenen Stiftung
Auch ohne die Errichtung einer eiegnen Stiftung können Sie mit ihrem Vermögen “Gutes, das bleibt!” für Lohmar und die Lohmarerinnen und Lohmarer schaffen.
- Stiftungskapital erhöhen: Mit einer Zustiftung können Sie das Stiftungskapital der BürgerStiftungLohmar oder einer unter ihrem Dach geführten Stiftungen erhöhen. Anders als bei einer Spende wird eine Zustiftung nicht zeitnah für ein bestimmtes Projekt ausgegeben, sondern auf Dauer in dem Stiftungskapital angelegt. Damit erhöhen sich die jährlichen Erträge, die für die Förderungen zur Verfügung stehen.
- Mindestbetrag für Ihre Zustiftung: Sie können jeden beliebigen Betrag mit dem Verwendungsnachweis „Zustiftung an die BürgerStiftungLohmar“ überweisen. Sie können Ihre Zustftung auch einem bestimmten Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar zukommen lassen.
- Stifterin oder Stifter der BürgerStiftungLohmar werden: Sie können natürlich auch gerne Zustifterin oder Zustifter der BürgerStiftungLohmar und damit Mitglied der Stifterversammlung werden. Hierfür müssten Sie einen Mindestbetrag von 5.000 Euro als Zustiftung an die BürgerStiftungLohmar überweisen.
Steuerliche Vorteile
Für die Stifter:innen
Allgemeine Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Zusätzlich können Zuwendungen in das Stiftungskapital bis zu 1 Million Euro, bei Ehegatten bis zu 2 Millionen, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Für die Stiftung
Sie möchten, dass ihr Vermögen ungeschmälert guten Zwecken zu Gute kommt? Dann ist eine Stiftung die richtige Anlaufstelle für Sie: Eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung ist von der Erbschafts-, Schenkungssteuer befreit. Das bedeutet, dass das Vermögen ungeschmälert erhalten bleibt. Die Erträge steuerbegünstigter Stiftungen sind grundsätzlich von Steuern auf Kapitalerträge und von der Körper-schaftssteuer befreit.
Für die Erb:innen
Falls Sie als Erbin oder als Erbe innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall eine Zuwendung in das Stiftungskapital einer steuerbegünstigten Stiftung machen, können Sie dies steuerlich geltend machen. Die bereits entstandene Erbschaftssteuer erlischt und bereits erlassene Steuerbescheide werden aufgehoben.
Die Stiftung trägt den Namen Ihrer Wahl!
Schon mit der Namensgebung Ihrer Stiftung können Sie die erste Akzente setzen.
Ihre Stiftung trägt Ihren Namen
Mit einer Stiftung, die Ihren Familiennamen trägt, können Sie Ihr persönliches Zeichen setzen. Es zeigt, dass Sie Nachhaltiges bewirken möchten und durch Ihre Förderungen der Gesellschaft etwas auf Dauer zurückgeben wollen.
Die Menschen verbinden die guten Taten mit Ihrem Namen und Ihrer Stiftung. Selbstverständlich können Sie Ihrer Stiftung auch den Namen eines geliebten Menschen geben.
Der Name ist zugleich ihr Programm
Der Name Ihrer Stiftung kann aber auch gleichzeitig ihr Programm sein, wie z.B. bei der FamiKi-Stiftung Lohmar, die sich für Lohmarer Familien mit Kindern in wirtschaftlicher Not einsetzt.
Wollen Sie z.B. die Kultur und die Kulturschaffenden in Lohmar fördern, könnte Ihre Stiftung den Namen „Kulturstiftung Lohmar“ tragen.
Auch anonym können Sie Gutes tun
Auch im Verborgenen kann man Gutes tun. Falls Sie nicht gerne in der Öffentlichkeit stehen oder Sorge haben, ständig um weitere Spenden gebeten zu werden, können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung auch im Stillen wirken.
Gutes tun – zu Lebzeiten oder als letzter Wille
Unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar können Sie Ihre Stiftung sowohl zu Ihren Lebzeiten als auch von Todes wegen errichten.
Gleiches gilt für eine Zustiftung in das Stiftungskapital der BürgerStiftungLohmar.
Stiftungserrichtung zu Lebzeiten
Häufig wird zu Lebzeiten mit kleinem Kapital der Grundstein für die eigene Stiftung gelegt und die Stif- tung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt.
Denn auch mit einem kleineren Stiftungskapital kann wertvolle und wirksame Arbeit geleistet werden, zumindest, wenn zusätzliche Spenden fließen. Hierfür bietet es sich z.B. an, die steuerliche Erstattung für die Stiftungserrichtung an Ihre Stiftung zu spenden. Dadurch steht schon zu Beginn der Stiftungsarbeit ein größerer Förderbetrag zur Verfügung.
Dies hat für die den Vorteil, dass Sie die Arbeit Ihrer Stiftung miterleben und die Erfolge Ihres Engagements genießen können. Außerdem können Sie aktiv an der Umsetzung Ihrer Ideen und Vorstellungen mitwirken.
Stiftungserrichtung von Todes wegen
Wenn Sie Ihr Vermögen zu Ihren Lebzeiten noch nicht auf eine Stiftung übertragen möchten, weil Sie das Geld unter Umständen noch für Ihre Altersversorgung oder auch für andere Zwecke selbst benötigen, können Sie Ihre Stiftung auch von Todes wegen errichten. Das Vermögen, dass in Ihre Stiftung fließen soll, wird in diesem Fall erst nach dem Tod übertragen. Sie können von Todes wegen einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung auf einen von Ihnen gewünschten Namen errichten Auch für diesen Fall gilt, dass der Mindestbetrag für die Errichtung einer eigenen Stiftung 250.000 Euro (Stiftungsfonds) bzw. 400.000 Euro (Treuhandstiftung) beträgt. Sollte das Vermögen kleiner sein, kann es als Zustiftung in das Stiftungskapital der BürgerStiftungLohmar auf Dauer Gutes in Lohmar bewirken.
Erbeinsetzung oder Vermächtnis
Soll Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben Ihrer Stiftung unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar zugutekommen, müssen Sie die Bürgerstiftung als (Mit-) Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Über eine Auflage in Ihrer Verfügung können Sie die Umsetzung Ihrer konkreten Wünsche sicherstellen.
- Erbeinsetzung: Die BürgerStiftungLohmar kann als Alleinerbin oder als Miterbin eingesetzt werden. Bei einer Erbeinsetzung ist es zwingend erforderlich, dass Sie die BürgerStiftungLohmar als Erbin genau bezeichnen und bei mehreren Erben (Miterben) festlegen, mit welcher Quote der/die jeweilige Erbe/Erbin an der Erbmasse beteiligt ist. Sie können bei mehreren Erben in Ihrer letztwilligen Verfügung eine Teilungsanordnung festlegen. Darin regeln Sie, wer welchen Vermögensgegenstand erhalten soll. Mit Ihrer Auflage legen Sie fest, was die BürgerStiftungLohmar mit dem Vermögen umsetzen soll.
- Vermächtnis: Sie können auch regeln, dass die BürgerStiftungLohmar mit einem Vermächtnis bedacht wird. In diesem Fall wird sie nicht selbst Erbin, sondern erhält von Ihren Erben bzw. Ihrer Erbin aus der Erbmasse einen genau bestimmten Vermögensvorteil. Auch bei einem Vermächtnis können Sie über eine Auflage regeln, was die BürgerStiftungLohmar mit dem Vermögen umsetzen soll.
Testament oder Erbvertrag
Sie können Ihre Verfügung von Todes wegen in einem Testament oder mit einem notariellen Erbvertrag regeln.
- Eigenhändiges Testament: Ihr Testament können Sie durch eine eigenhändige, handschriftlich geschriebene Erklärung errichten. Die Erklärung muss mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Das Testament kann gegen eine Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Testament nicht verloren geht. Sie können Ihr Testament aber natürlich auch an einem anderen Ort aufheben.Bei einem eigenhändigen Testament benötigen die Erben einen kostenpflichtigen Erbschein.
- Notarielles Testament: Sie können Ihr Testament durch einen Notar bzw. einer Notarin errichten lassen. Die rechtliche Beratung kann sehr hilfreich sein, um Formfehler zu vermeiden. Für die Erstellung des Testaments fallen Gebühren an. Die Erben benötigen in diesem Fall keinen separaten Erbschein. Das notarielle Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt, so dass ein Abhandenkommen ausgeschlossen ist.
- Notarieller Erbvertrag: Sie können einen notariellen Erbvertrag abschließen und in dem Vertrag Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. Der entscheidende Unterschied zu dem Testament ist, dass Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern können, während Sie bei dem Erbvertrag an die Verfügungen gebunden sind und sie nur im Einvernehmen mit den Vertrags-parteien ändern können. Der Erbvertrag wird beim Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt, so dass ein Abhandenkommen ausgeschlossen ist.
Nachlassabwicklung
In dem Testament oder dem Erbvertrag kann auch die Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Dadurch können Sie vorab festlegen, wer sich um die Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung kümmern soll.
Unsere Leistung für Sie
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Stiftungsinitiative und zeigen Ihnen die Möglichkeiten des Stiftens und Zustiftens unter dem Dach der BürgerStiftungLohmar auf.
Individuelle Vereinbarungen
Welche Aufgaben die BürgerStiftungLohmar für Sie übernimmt, vereinbaren wir ganz individuell nach Ihren Wünschen.
Wir beraten Sie bei der Errichtung Ihrer Stiftung und erstellen die Fondsvereinbarung oder den Treuhandvertrag mit der Satzung. Wir können die Verwaltungsaufgaben für Ihre Stiftung übernehmen inkl. der Rechnungslegung und der Jahresabschlüsse. Auch die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens kann von der BürgerStiftungLohmar übernommen werden.
Falls Sie möchten, können wir auch die Vergabe der Fördermittel übernehmen, die Mittel ausschütten und die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
In einem gemeinsamen Termin können wir die Modalitäten unserer Zusammenarbeit in Ruhe abstimmen.
Das „Standard-Paket“
Die BürgerStiftungLohmar übernimmt für die Stiftungen unter ihrem Dach grundsätzlich die Aufgaben, die mit der Errichtung und Verwaltung der Stiftungen zusammenhängen, die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Gremienarbeit sowie die Rechnungslegung und den Jahresabschluss.
Kosten der Errichtung und Verwaltung Ihrer Stiftung
Die BürgerStiftungLohmar berät Sie gerne kostenfrei bei der Errichtung Ihrer Stiftung unter ihrem Dach. Auch die Verwaltung und Gremienarbeit kann sie größtenteils für Sie ehrenamtlich ausführen. Neben dem Personalaufwand entstehen aber auch weitere Geschäftsaufwendungen und Fremdkosten wie z.B. für den Jahresabschluss, der von einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt wird. Diese Aufwendungen werden anteilmäßig auf die Stiftungen unter dem Dach der Bürgerstiftung Lohmar aufgeteilt. Die Einzelheiten klären wir in einem persönlichen Gespräch.